Unfall-/ Schadengutachten

Oftmals bieten Versicherungen bei Verkehrsunfällen dem Geschädigten eine unbürokratische Abwicklung des Schadens an und schlagen einen «hausinternen» Gutachter vor. Sie sollten wissen, dass Sie als Geschädigter grundsätzlich nicht verpflichtet sind, diesen Vorschlag zu akzeptieren. Der Gutachter ist regelmäßig im Namen seines Auftraggebers tätig, so dass nicht ausgeschlossen ist, dass er in erster Linie dessen Interessen vertritt.

Im Falle eines unverschuldeten Verkehrsunfalls bietet es sich an, einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen zu beauftragen. Wir helfen Ihnen gerne weiter. Eine Aufnahme des eingetretenen Schadens vor Ort ist selbstverständlich machbar.

Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung erstellen wir Ihnen schnell und kompetent ein Schaden- oder Beweissicherungsgutachten. Außerdem wird eine evtl. eingetretene Wertminderung ermittelt, so dass Sie diesen Minderwert an Ihrem reparierten Fahrzeug bei der gegnerischen Versicherung geltend machen können.

Kosten für Schadensgutachten

Sollte Ihr Fahrzeug bei einem Unfall, an dem Sie keine Schuld haben, beschädigt werden, gehören die Kosten zur Ermittlung der Reparaturkosten (Schadengutachten) zum Schadenumfang und müssen von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernommen werden. Bei einer Teilschuld werden die Kosten für das Gutachten seitens der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers nur im Rahmen der festgestellten Haftungsquote übernommen, Kosten zur Ermittlung der Reparaturkosten gehören grundsätzlich zum Schadenumfang.

Kaskoschäden

Bei einem selbstverschuldetem Unfall, Wildschaden oder Hagelschaden ist der Kasko-Vertrag mit Ihrer Versicherung bindend. Sollten Sie oder wir von der Kaskoversicherung beauftragt werden, erstellen wir das Kasko-Gutachten.

Kontakt

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