Unfall-/ Schadengutachten
Der Vollständigkeit halber sei noch darauf hingewiesen, dass bei reinen Bagatellschäden unterhalb einer Wertgrenze von ca. 750 € aus Gründen der Schadensminderungspflicht ein Gutachten von der Rechtsprechung regelmäßig nicht für erforderlich gehalten wird, sondern vielmehr ein Kostenvoranschlag oftmals als ausreichend angesehen wird – mit der Folge, dass die Gutachterkosten in diesen Fällen unter Umständen ebenfalls nicht von der gegnerischen Haftpflichtversicherung nicht bzw. nicht vollständig übernommen werden.
Unsere Gutachten enthalten folgende wichtige Fakten:
- Schadenhöhe/Reparaturkosten
- Reparaturdauer/Nutzungsausfall
- Wertminderung
- Wiederbeschaffungswert
- Restwert
Das Gutachten dient Ihnen als wichtige Grundlage, um Ihre Ansprüche bei der gegnerischen Versicherung geltend zu machen.
Sie sind nicht verpflichtet, eine Reparaturrechnung oder Kostenvoranschlag bei der gegnerischen Versicherung einzureichen.
Scheuen Sie sich auch bei einem «Bagatellschaden» nicht, ihr Fahrzeug unverbindlich in Augenschein nehmen zu lassen, wir beraten Sie gerne und unverbindlich!
Nutzen Sie unsere langjährige Kompetenz im Schadenmanagement. Im Schadenfall stehen wir Ihnen bei allen in diesem Zusammenhang stehenden Sachverständigen-Fragen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Weitergehende Informationen zu Haftungsfragen etc. finden Sie unter Schaden-Info
Im Falle eines unverschuldeten Verkehrsunfalls bietet es sich an, einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen zu beauftragen. Wir helfen Ihnen gerne weiter. Eine Aufnahme des eingetretenen Schadens vor Ort ist selbstverständlich machbar.
Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung erstellen wir Ihnen schnell und kompetent ein Schaden- oder Beweissicherungsgutachten. Außerdem wird eine evtl. eingetretene Wertminderung ermittelt, so dass Sie diesen Minderwert an Ihrem reparierten Fahrzeug bei der gegnerischen Versicherung geltend machen können.
Gutachter
Grundsätzlich haben Sie im Schadensfall als Geschädigter die freie Wahl des Gutachters. Der Gutachter ihres Vertrauens erstellt für Sie ein unparteiisches Gutachten und ermittelt die Höhe ihres Unfallschadens.
Versicherung
Auch wenn die gegnerische Versicherung schon einen Gutachter ohne Ihre Zustimmung beauftragt hat, können Sie ein Gutachten für Sie kostenfrei in Auftrag geben (gilt, wenn der Auftraggeber des Gutachtens den Unfall nicht verschuldet hat und ihn daher keine Haftung trifft).
Kontakt
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Telefon: 0561 – 16786
Telefax: 0561 – 17754
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Freitag: 09:00-13:00Uhr
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